Evaluation blockiert Kreativität. Die juristische Prüfung von Marken- namen erfolgt deshalb nach der Kreation der Namen. Allerdings ist die Überprüfung der Verfügbarkeit genauso wichtig wie die Findung der Namen.
Kann der Name als Marke geschützt werden?
Verletzt der Markenname Rechte Dritter?
Eine erste Überprüfung nach identischen älteren Rechten wird beim Markenamt, in den Firmenregistern und unter den Domainnamen durchgeführt.
Danach wird eine Detailrecherche durchgeführt, um ähnliche ältere Rechte auf Verwechslungsgefahr aufzuspüren und das in allen absatz-relevanten Märkten. Bei der Detailrecherche lohnt es sich, einen Markenanwalt zur Bewertung der Resultate hinzuzuziehen – ihren eigenen oder den Partner von anonyma.
Fristen sind einzuhalten:
Für die juristische Überprüfung muss eine Frist von mehreren Wochen eingeplant werden, darauf folgt die Anmeldung der Marke beim deutschen Markenamt und eine Frist von 6 Monaten bis zur Veröffentlichung. Danach kann eine Erweiterung als IR-Marke in allen Ländern des Madrider Abkommen erfolgen. Alternativ ist die Anmeldung einer EU-Marke möglich.
Eine nicht benutzte Marke verliert nach fünf Jahren ihre Rechte. Eine benutzte Marke kann nach 10 Jahren für weitere 10 Jahre verlängert werden – ewig.
Zusätzlich zum Namen, können auch das Logo, die Form der Ware, eine akustische Marke Schutz erhalten.
Wird bei dem juristischem Check an Zeit und Aufwand gespart, erhöht sich das Risiko. Der Auftraggeber entscheidet wie viel Sicherheit er benötigt.