Marken bieten Schutz

Für ein Unternehmen sind Marken ein Vermögenswert, sie sichern Wachstum und langfristigen Erfolg. Im Wettbewerb sind sie ein Trumpf, indem sie eine Markteintrittsbarriere darstellen.

Für den Konsumenten sind sie eine Orientierung in der Produktvielfalt. Marken versprechen Qualität, in die der Verbraucher vertrauen kann. Markennamen wecken Assoziationen, eröffnen eine emotionale Welt, vermitteln ein Image, verkörpern Werte, signalisieren eine Positionnierung. Ein Name sagt mehr als Tausend Worte, er ist eine Investition die sich lohnt.

Am Anfang steht die unternehmerische Idee. Ist sie eine originelle technische Erfindung, ein Arznei oder ein Pflanzenschutzmittel, kann sie durch ein Patent geschützt werden. Dieses ist 20 Jahre gültig, danach bleibt nur noch der Name, um die Marke zu identifizieren und zu unterscheiden.

Marken bieten ein exklusives Nutzungsrecht und Schutz. Sie geben das Recht auf Widerspruch gegen ähnliche Anmeldungen, Klage auf Unterlassung, Vernichtung nachahmender Produkte und Schadenersatz. Im Gegenzug erwachsen dem Markeninhaber Verpflichtungen.

Rechte und Regeln im Markengesetz

Als Marke können Wort, Bild, Ton, Form oder Farbe angemeldet werden. Ein Markenname kann bestehen aus existierenden Wörtern, Neologismen, Buchstaben oder Zahlen.

Eine Marke ist ewig. Sie wird zunächst für zehn Jahre eingetragen und kann immer wieder verlängert werden. Der Schutz beim Deutschen Markenamt kann international erweitert werden. Somit ist eine Marke zeitlich und geographisch unbegrenzt, im Vergleich zu Patenten. Die Anmeldung beim Markenamt erfolgt in den relevanten Klassen von Waren und/oder Dienstleistungen.

Ein Markenname muss unverwechselbar sein.

Ausnahme bildet die Verkehrsdurchsetzung einer bekannten Marke: hat sich eine Marke bei den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt, kann sie einen Schutz in allen Warenklassen erhalten. Markennamen müssen unterscheidungskräftig sein.

Freihaltebedürftig sind für die betreffende Ware beschreibende Bezeichnungen (Angaben zu Art, Herstellungsort, Beschaffenheit, Bestimmung, Preis) oder bloße Anpreisungen, denn an ihrer freien Verwendung besteht ein berechtigtes Bedürfnis der Mitbewerber.

Irreführende Namen sind schutzunfähig (täuschende geographische Angaben, fremdsprachige Bezeichnungen, unzutreffende Titel, unwahre Angaben).

Starke Markennamen

Oft erhoffen sich Unternehmer von kurzen, beschreibenden Namen höhere Werbewirksamkeit, aber diese bieten wenig Schutz. Assoziative Namen sind interessant, wenn sie auf originelle Konnotationen für die Produktgruppe zurückgreifen. Frei erfundene Namen, die durch phonetische Assoziationen eine neue emotionale Welt aufbauen, sind juristisch am stärksten.

Viele wünschen sich eine Marke, die generisch wird, aber dieser Traum des Erfolges wird schnell zum Alptraum der Markenanwälte, denn generische Bezeichnungen verlieren ihren markenrechtlichen Schutz.